Verordnung

Ziel der Verordnung von Palliativpflege ist es, die medizinisch-pflegerische Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten in der letzten Lebensphase in häuslicher Umgebung zu sichern, ihre Lebensqualität unter Berücksichtigung des Krankheitsstadiums zu verbessern, um ihnen ein menschenwürdiges Sterben zu Hause zu ermöglichen, sofern dies möglich und gewünscht ist. (Dokument der KVNO)